Entsprechend dem Führscheingesetz (FSG) § 8 (1) hat der Antragsteller vor der Erteilung einer Lenkberechtigung der Behörde ein ärztliches Gutachten vorzulegen, dass
er zum Lenken von Kraftfahrzeugen gesundheitlich geeignet ist. Das ärztliche Gutachten darf im Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein und wird von sachverständigen ÄrztInnen, die
dazu ermächtigt sind, erstellt.
Kosten:
Euro 35,– | Gruppe 1: Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A(A1, A2), B, BE und F
Euro 50,– | Gruppe 2: Kraftfahrzeuge der Klassen C(C1), CE(C1E), D(D1) und DE(D1E)
Euro 30,– | Wiederholungsuntersuchungen
Bezüglich der Durchführung einer Führerscheinuntersuchung bitte ich Sie
um eine vorherige Terminvereinbarung!
Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte mit: