Jede Schwangere kann die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen bei VertragsärztInnen der Krankenversicherungsträger kostenlos in Anspruch
nehmen. Dabei sind während der Schwangerschaft fünf ärztliche Untersuchungen der werdenden Mutter und nach der Geburt insgesamt neun ärztliche Untersuchungen beim Kind bis zum 5. Lebensjahr
vorgesehen.
Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch müssen für den Bezug des vollen Kinderbetreuungsgeldes zumindest die fünf Untersuchungen während
der Schwangerschaft und die fünf Untersuchungen des Kindes in den ersten 14. Lebensmonaten durchgeführt werden und nachweisbar sein.
Achtung: Bezüglich des Kinderbetreuungsgeldes unbedingt Fristen der Untersuchungen beachten!
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